Unsere Friedhöfe

Datum

Lageplan des neuen Friedhofs
Der sogenannte Neue Friedhof an der Neudorfer Straße besteht seit 1954. Da unser Alter Friedhof um die Kirche herum weiterhin existiert, wird auch der neue seine Bezeichnung behalten, trotz seiner Jahrzehnte.
Das Neue von damals ist aber auch heute bei rechter Aufmerksamkeit wahrzunehmen.
So sind die Wege ganz symmetrisch angelegt. Verantwortlich für die Gestaltung war damals wie heute der Kirchenvorstand. Eine Gemeindeversammlung des gesamten Ortes im Gasthaus Weniger hatte dies entschieden. Der Kirchenvorstand folgte im Wesentlichen den Vorschlägen von Herrn Alfred Herzog, dem Friedhofsberater des Kirchenbezirkes Bautzen.
Er war Lehrer an der Steinmetzschule in Demitz-Thumitz. Von ihm stammt auch der Gedenkstein für die Opfer des 2. Weltkrieges an der Nordseite unserer Kirche. Drei Jahrzehnte beriet er die kirchlichen Friedhofsträger in Ostsachsen. Sein Glanzstück ist die Gestaltung des Taucherfriedhofs in Bautzen. Er strebte eine parkartige Gliederung der Friedhöfe an. Gruppen von Bäumen oder Einzelbäume fungierten als Lichterschirme. Insgesamt achtete er auf eine Natürlichkeit, das heißt die jeweils vorherrschende Natur sollte nicht verdrängt werden. Für die Heidelandschaft Königswarthas kam also nur ein Heidefriedhof in Frage. So beschränkte sich die Auswahl der Baumarten.
Kiefern und Birken wurden hauptsächlich gepflanzt. Auch die Gräber sollten dem Gesamtkonzept Einheitlichkeit und Natürlichkeit entsprechen. Dazu zählen keine lackierten Grabsteine, keine Goldschrift, kein Kiesrand, keine erhobenen Steineinfassungen der Gräber. Der Verbreitung von »Kitsch« sollte von Anfang an gewehrt werden. Vielleicht veranlassen diese Zeilen manchen Leser zu überdenken, ob bei dem von ihm betreuten Grab die Grenze zum Kitsch überschritten ist.
Dass die Gestaltung eines für zwei Jahrzehnte gelösten Grabes sich der Gesamtkonzeption des Friedhofes unterzuordnen habe, war von Anfang an für einige Personen einschließlich Steinmetze nicht einsichtig.
So füllen Einsprüche, Räumungsandrohungen, seelsorgerliche Bitten um Einsicht die Aktenordner. Egal in welchem Teil der Erde wir Friedhöfe besuchen, überall werden wir eine jeweilige für die Gegend typische Einheitlichkeit der Grabgestaltung entdecken. Dahinter steckt offensichtlich die Erkenntnis, dass der Tod unserer Individualisierung Grenzen setzt. Diesen Weg haben alle zu gehen, egal ob reich oder arm, Nobelpreisträger oder geistig Behinderter.
Wir Christen werden allerdings von der Hoffnung getragen, dass Christus für uns als Fürsprecher vor unserem Vater auftritt und uns so ein ewiges Leben in einem wunderschönen Land ermöglicht.

Alle Dinge, die mit Friedhof und Bestattungen zu tun haben sind im Bundesbestattungsgesetz geregelt.
Unter dem Schutz des Bundesbestattungsgesetzes gibt es dann noch die örtlichen Friedhofsordnungen, die die Gestaltung des Friedhofes, Bepflanzung, Liegefristen usw. festlegen. Auch die Gestaltung, Größe und Aufstellart von Grabsteinen ist in diesen Friedhofsordnungen festgelegt. Aus diesem Grunde hat die Friedhofsverwaltung mit einigen Steinmetz- und Gartenbaubetrieben Verträge abgeschlossen, die sich auf die Friedhofsordnung gründen.

So ist es also nicht möglich, ohne Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung oder dem Kirchenvorstand irgendwo ein Grabdenkmal zu bestellen. Denn nur Betrieben, die sich verpflichtet haben unsere Friedhofsordnung anzuerkennen ist es gestattet, gewerbliche Arbeiten auf unseren Friedhöfen auszuführen. Das Gleiche gilt auch für die gärtnerische Grabpflege.
Grabstellen können nicht käuflich erworben werden, denn das würde ja bedeuten, dass der Rechtsträger des Friedhofes – hier die Kirchgemeinde Königswartha – den Friedhof nach und nach verkaufen würde. Bei Bestattungen erwirbt der Angehörige oder Beauftragte ein gebührenpflichtiges Nutzungsrecht an der gewählten Grabstelle entsprechend der festgelegten Ruhefrist.

Der Text der aktuell gültigen Friedhofsgebührenordnung kann hier heruntergeladen werden.

Autor